AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SUR Laser- und Metalltechnik GmbH (kurz SUR GmbH)
Paragraph 1 Vertragsabschluß
  1. Alle Angebote und Kostenanschläge der SUR GmbH sind freibleibend. Ein Angebot bzw. Auftrag ist angenommen, wenn es vom Auftraggeber (AG) bzw. SUR GmbH schriftlich bestätigt wird.
  2. Verbindlich ist ausschließlich die schriftliche Auftragbestätigung oder der Abschluß eines Vertrages (VOB bzw. Werkvertrag). Mündliche Nebenabsprachen, Ergänzungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Nach der Auftragserteilung verfügte Änderungen, die mit Kosten der SUR GmbH verbunden sind, werden an den Auftraggeber weitergegeben.
  3. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die SUR GmbH das Eigentuns-und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Paragraph 2 Lieferzeit
  1. Die Lieferzeit beginnt vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Bestätigung der vom AG eventuell zu beschaffenden Unterlagen, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Werden nach Abgabe der Auftragsbestätigung Änderungen vorgenommen oder ist zur Vertragserfüllung die Mitwirkung des AG erforderlich, gilt die Lieferfrist erst vom Zeitpunkt an, der die Vertragsdurchführung in allen Details festgelegt bzw. der AG seiner Verpflichtung zur Mitwirkung nachgekommen ist.
  2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Falls die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden konnte, ist der AG verpflichtet, der SUR GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche wegen einer Lieferverzögerung sind ausgeschlossen. Lieferfrist und Nachfrist sind unterbrochen, wenn die SUR GmbH an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert wurde, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten.
  4. Die SUR GmbH ist zur Teillieferung berechtigt.
  5. Wird der Versand auf Vorgabe des AG verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach der Anzeige der Versand- bereitschaft, die durch die Lagerung enstandenen Kosten, mindestens jedoch 1/2 v.H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.
Paragraph 3 Preis und Zahlung
  1. Die Preise verstehen sich netto ab Betrieb bzw. Lager der SUR GmbH verladen ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
  2. Teillieferungen sind zum Zeitpunkt der Lieferung zu bezahlen.
  3. Der Rechnungsbetrag ist fällig gemäß den von der SUR GmbH im Angebot und oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Konditionen. Sofern bis dahin keine Abnahme erfolgt ist und von keiner Seite verlangt wurde, gilt die Rechnungslegung als Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung, Paragraph 12 Ziff.5 Abs.1 VOB/B. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Bundesbank berrechnet. Skonto oder andere nicht vereinbarte Abzüge sind nicht zulässig. Wechsel oder Schecks werden von der SUR GmbH nur erfüllungshalber, nie an Erfüllung Statt entgegengenommen. Die bei der Annahme von Schecks oder Wechseln endstehenden Kosten sind vom AG zu tragen.
  4. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen oder plötzlicher Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des AG ist die gesamte dann noch bestehende Schuld bzw. Restschuld sofort fällig.
Paragraph 4 Eigentumsvorbehalt
  1. Alle von der SUR GmbH gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung unser uneingeschränktes Eigentum (Sicherungsgut). Eine Verbindung der Ware mit Grund und Boden erfolgt nur vorübergehend.
  2. Wird unser Sicherungsgut mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum, so wird bereits jetzt vereinbart, dass die Eigentums-bzw. Miteigentumsrechte des AG an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswert unseres Sicherungsgutes auf uns übergeben und der AG diese für uns unentgeltlich und treuhänderisch verwahrt. Die durch die Verbindung oder Vermischung enstehenden Gegenstände sind Sicherungsgut im Sinne dieser allgemeinen Lieferbedingungen.
  3. Der AG ist verpflichtet, das Sicherungsgut im ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.
  4. Er ist nicht berechtigt, das Sicherungsgut zu verpfänden. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen Dritter wird der AG auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich Mitteilung machen. Die Kosten eines etwaigen Interventionsverfahren gehen zu Lasten des AG.
  5. Der AG ist berechtigt, das Sicherungsgut im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder Weiterverarbeitung entstehenden Forderungen tritt der AG bereits jetzt zur Sicherung unserer Forderungen in Höhe des Sicherungsgut zugrunde liegenden Rechnungsbetrages einschließlich eines 20%igen Sicherheitsaufschlags hieraus an uns ab. Liegt eine Übersicherung vor, die den Wert des gesicherten Anspruchs um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des AG insoweit zur Rückerstattung verpflichtet.
  6. Auf Verlangen der SUR GmbH ist der AG verpflichtet, die anstelle des Sicherungsgutes entstandenen Forderungen gegen Dritte im Einzelenen nachzuweisen.
  7. Im Verzugsfall können wir die Abtretung gegenüber dem Dritten offenlegen und die Einziehung selbst betreiben oder verlangen, dass der AG die Abtretung dem Dritten mit der Auflage bekannt gibt, bis zur Höhe des jeweils zustehenden Forderungen gegen den AG ausschließlich an uns zu bezahlen.
  8. Unabhängig der Aussagen § 4, Abs. 1 – 7, wird grundsätzlich erweiteter Eigentumsvorbehalt geltend gemacht.
Paragraph 5 Rücktritt vom Vertrag
  1. Tritt der AG aus Gründen die nicht von der SUR GmbH zu vertreten sind vom Vertag zurück, so hat er uns die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich getätigter Vertreterprovisionen zu vergüten.
Paragraph 6 Gefahrenübergang und Versand
  1. Auf Wunsch des AG wird auf seine Kosten die Sendung durch die SUR GmbH gegen Diebstahl-,Bruch-,Transport-,Feuer-und Wasserschäden sowie sonstige Risiken versichert.
  2. Wird der Versand infolge von Umständen, die der AG zu vertreten hat verzögert, so geht die Gefahr vom Tag der Versand- bereitschaft ab auf den AG über.
  3. Die Gefahr geht spätestens mit der Ablieferung des Erzeugnisses auf den AG über, auch dann wenn Teilieferungen erfolgen oder wenn SUR GmbH noch zusätzliche Leistungen wie z.B. Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
  4. Die angelieferten Erzeugnisse sind auch bei unwesentlichen Mängeln vom AG unbeschadet seiner Rechte nach Absch.7 entgegenzunehemen.
Paragraph 7 Gewährleistung
  1. Ist der Liefergegenstand infolge eines Material – oder Verarbeitungsfehler mangelhaft oder erreicht die zugesicherten Eigenschaften nicht, so ist die SUR GmbH verpflichtet, nach eigener Wahl entweder nachzubessern oder kostenlos Ersatz des mangelhaften Teiles zu liefern.
  2. Weitere Gewährleistungsansprüche des AG, insbesondere Ersatz für Mängelfolgeschäden werden ausgeschlossen.
  3. Mängelrügen müssen vom AG innerhalb von 8 Kalendertagen nach dem Empfang des Erzeugnisses vor eventuellen Einbau in andere Produkte bzw.Weiterverarbeitung schriftlich gegenüber der SUR GmbH geltend gemacht werden.
  4. Gewährleistungsansprüche kann der AG nur geltend machen, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
  5. Bei Erfolgslosigkeit von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der AG die Rückgänigmachung des Vertrages oder die Kürzung der Vergütungverlangen.
  6. Bei Ausfertigung von Erzeugnissen/Teilen nach Angabe oder Zeichnung des AG haftet dieser der SUR GmbH dafür, dass hierdurch keine Patent- oder Schutzrechte Dritter verletzt werden und hat die SUR GmbH bei eventuellen Schadensersatzansprüchen schadlos zu stellen.
Paragraph 8 Behördliche Genehmigungen
  1. Der AG hat auf seine Kosten und Verantwortung die für die Lieferung bzw. Montage des Erzeugnisses notwendigen behördlichen Genehmigungen zu beschaffen. Die SUR GmbH ist ihm auf Anfrage dabei gerne behilflich und stellt dem AG auf Anforderug dazu notwendige Unterlagen kostenpflichtig zur Verfügung.
Paragraph 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort und Gerichststand ist Rostock/Mecklenburg, soweit nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
Paragraph 10 Allgemeines
  1. Für alle unsere Leistungen, diesen und alle folgenden Verträge gelten ausschließlich unsere Lieferbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der AG die Geltung unserer Lieferbedingungen nicht nur für das betreffende Geschäft, sondern auch für alle folgenden Geschäfte an. Anderslautende Bedingungen des AG wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns.
  2. Falls einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.